ABRECHNUNG PSYCHOTHERAPIE
Honorarmodalitäten in der Psychotherapie nach Status des Patienten
Selbstzahler
Als Selbstzahler sind Sie Auftraggeber und Kunde oder Patient.
Grundsätzlich kann jeder Selbstzahler einen Psychotherapeuten seiner Wahl aufsuchen und Therapiestunden oder Beratungs-/Coachingstunden nach eigenem Wunsch und Bedürfnis buchen.
Als Selbstzahler muss kein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden und auch die (privaten oder gesetzlichen) Krankenkassen werden nicht involviert.
Es wird eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Nehmen Sie einfach persönlichen Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!
Ein Selbstzahler kann Sprechstunden, Akutbehandlung, Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie beauftragen oder eine individuelle Absprache treffen.
Auch Einzelsitzungen zu bestimmten Themenfeldern sind möglich.
Eine Selbstzahlerstunde dauert 50 Minuten.
"Ich freue mich auf das Gespräch und das gegenseitige Kennenlernen", Dr. med. Astrid Offer.
___
Privatpatienten und/oder Beihilfeberechtigte
Der Patient bleibt auch hier der Vertragspartner der Praxis, aber als Mitglied einer privaten Krankenkasse sollten Sie sich vorab durch Ihre Krankenkasse und ggf. Beihilfestelle über die gesonderten Voraussetzungen in der Psychotherapie (Verhaltenstherapie) und die Verfahrensweisen, die in Ihrem speziellen Fall gilt, beraten lassen.
Bitte bringen Sie ggf. Formulare der privaten Krankenkasse und ggf. der Beihilfestelle, die zu einer ggf. Antragstellung benötigt werden, zum Erstgespräch mit.
In der Regel dauert eine Therapiesitzung 50 Minuten.
Es gibt sog. probatorische Sitzungen (Erstgespräch und 4 weitere Stunden), Kurzzeittherapie (24 Stunden) oder Langzeittherapie (60 Stunden), aber auch Akutbehandlung (12 Sitzungen a 50 Minuten pro Patient pro Jahr) und Sprechstunden (3 Sitzungen a 50 Minuten im Behandlungsfall). Zur genaueren Ablaufbeschreibung
Die probatorischen Sitzungen, Sprechstunden, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie können in der Regel ohne vorherigen Gutachtenantrag bei der Krankenkasse/Beihilfe von meiner Praxis angeboten werden. Sie werden in der Regel von der Beihilfe oder privaten Krankenkasse nachfolgend erstattet.
"Ich freue mich auf das Erstgespräch, in dem wir uns kennen lernen können",
Dr. Astrid Offer.
Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen ersten Termin.
Eine sog. Langzeittherapie wird nach den probatorischen Sitzungen mit einem Gutachten von mir bei der privaten Krankenkasse und/oder Beihilfestelle beantragt.
Sollte von Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle eine Genehmigung erfolgen, dann sollte in der Regel zumindest zu Beginn einer Therapie eine wöchentliche Therapiesitzung erfolgen.
Zum Ende der Therapie, finden Sitzungen in der Regel in einem größeren Zeitabstand statt. Ausnahmen können dabei selbstverständlich auftreten.
Auch als Privatpatient können Sie sich entscheiden, die Krankenkasse außen vor zu lassen und als Selbstzahler in der Praxis aufzutreten.
___
Angehörige der Bundespolizei (freie Heilfürsorge)
Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium geschlossen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können.
Das Verfahren richtet sich nach denselben Vorgaben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten und insbesondere in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegt sind. Wendet sich ein Bundespolizist unmittelbar an eine Praxis ohne Kassenzulassung, so ist dort - wie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auch - grundsätzlich eine psychotherapeutische Sprechstunde durchzuführen. Die Sprechstunde ist mit einem Formular zu dokumentieren, das dem Formular der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die gesetzliche Krankenversicherung entspricht (PTV 11 - Individuelle Patienteninformation).
"Bitte bringen Sie hierfür ein Formular für die Behandlung von Bundespolizisten in Privatpraxen zur vereinbarten Sprechstunde mit. Ich freue mich auf den ersten Kontakt",
Dr. Astrid Offer.
Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen ersten Termin.