ARBEITSSCHUTZ
Leistungen im Arbeitsschutz
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV im Sinne von Angebots-, Pflicht- oder Wunschvorsorgen (besser bekannt als ehemals sog. G-Untersuchungen) sind zum Beispiel:
- G 20 - Tätigkeiten mit Lärm (z. B. in Küchen, Polizei, Bauarbeitern)
- G 24 - Hauterkrankungen (z. B. Handschuhe tragen)
- G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. bei dienstlichen PKW-Reisen)
- G 37 - Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
- G 42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (Biostoffverordnung)
- G 46 - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschl. Vibrationen
Weitere Leistungen im Arbeitsschutz
- Teilnahme an sog. ASA-Sitzungen
- Begehungen
- Aufbau der Ersten Hilfe im Betrieb
- Gefährdungsbeurteilungen
- Gefährdungsbeurteilung "psychische Belastung" mit z. B. moderiertem Roundtable, Fragebogen, Interview etc.
- Gefährdungsbeurteilung und Beratung im Rahmen des MuSchG
- Betriebsärztliche Sprechstunde
- Beratung der Mitarbeiter*innen direkt am Arbeitsplatz
- Beratung im Arbeitsschutz
- Mitwirkung bei der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Beratung zu Hautschutz, Infektiologie, Hygiene, Leiter und Tritte, Heben und Tragen, Lärm und Hitze, Vibration, ergonomische Aspekte, Arbeitszeitmodelle u.v.m.
- Einstellungsuntersuchungen
- Eignungsuntersuchung
- Reisemediziniche Beratung für dienstliche Reisen
- Schulungen von Mitarbeiter*innen zur Prävention von Infektionen
- Beratung von Führungspersonen im Umgang mit Pandemien
- Hygienekonzeptentwicklung und Pandemieplan
- Entwicklung eines Notfallkonzeptes
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