ARBEITSSCHUTZ


Leistungen im Arbeitsschutz


Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV  im Sinne von   Angebots-, Pflicht- oder Wunschvorsorgen  (besser bekannt als ehemals sog. G-Untersuchungen) sind zum Beispiel: 

 

  • ​G 20 - Tätigkeiten mit Lärm (z. B. in Küchen, Polizei, Bauarbeitern)
  • G 24 - Hauterkrankungen (z. B. Handschuhe tragen)
  • G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. bei dienstlichen PKW-Reisen)
  • G 37 - Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
  • G 42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (Biostoffverordnung)
  • G 46 - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschl. Vibrationen


Weitere Leistungen im Arbeitsschutz

 

  • Teilnahme an sog. ASA-Sitzungen
  • Begehungen
  • Aufbau der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Gefährdungsbeurteilungen 
  • Gefährdungsbeurteilung "psychische Belastung" mit z. B. moderiertem Roundtable, Fragebogen, Interview etc. 
  • Gefährdungsbeurteilung und Beratung im Rahmen des MuSchG
  • Betriebsärztliche Sprechstunde
  • Beratung der Mitarbeiter*innen direkt am Arbeitsplatz
  • Beratung im Arbeitsschutz
  • Mitwirkung bei der Arbeitssicherheit
  • Arbeitsmedizinische Beratung zu Hautschutz, Infektiologie, Hygiene, Leiter und Tritte, Heben und Tragen, Lärm und Hitze, Vibration, ergonomische Aspekte, Arbeitszeitmodelle u.v.m. 
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Eignungsuntersuchung
  • Reisemediziniche Beratung für dienstliche Reisen
  • Schulungen von Mitarbeiter*innen zur Prävention von Infektionen
  • Beratung von Führungspersonen im Umgang mit Pandemien
  • Hygienekonzeptentwicklung und Pandemieplan
  • Entwicklung eines Notfallkonzeptes




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