GEBÜHRENORDNUNG
Als Ärztin rechnet Dr. med. Astrid Offer Ihre Leistungen (soweit möglich) nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GoÄ).
Im Bereich der
Psychotherapie
ergeben sich zum Beispiel für die u.g.
ausgewählten GoÄ-Ziffern bei Selbstzahlern, privaten Krankenkassen und Beihilfestellen die unten genannten Sätze. Außerdem gilt zum Teil eine individuelle Honorarvereinbarung zwischen Praxis und Patient.
Hinweis:
Coachings oder Trainings etc. werden mit einem zuvor individuell vereinbartem Honorar abgerechnet, welches ggf. MwSt enthält.
Seit Juli 2024 existiert eine Abrechnungsempfehlung in der Psychotherapie alternativ auch nach sog. Analog-Ziffern, die gekennzeichnet sind durch ein kleines "a".
Dem Therapeuten ist die Wahl der Abrechnungsziffern unter gewissen Regeln freigestellt.
Serviceliste
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GoÄ-Ziffer 1Listenelement 2
Beratung auch mittels Fernsprecher
2,3-facher Satz 10,72 Euro
bis
3,5-facher Satz 16,32 Euro bei besonderem Aufwand
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GoÄ-Ziffer 3Listenelement 3
Eigehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher (Dauer mindestens 10 Minuten)
2,3-facher Satz 20,11 Euro
bis
3,5-facher Satz 30,60 Euro bei besonderem Aufwand
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GoÄ-Ziffer 4
Erhebung der Fremdanamnese und/oder Führung der Bezugsperson
2,3facher Satz 29,49 Euro
3,1facher Satz 39,74 Euro
3,5facher Satz 44,88 Euro
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GoÄ-Ziffer 5
Symptombezogene Untersuchung
2,3facher Satz 10,72 Euro
3,1facher Satz 14,45 Euro
3,5facher Satz 16,32 euro
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GoÄ-Ziffer 34
Erörterungen der Auswirkung einer Krankheit auf die Lebensgestaltung bei lebensverändernder/lebensbedrohlicher Erkrankung, Dauer mind. 20 Minuten, 2 x innerhalb von 6 Monaten, Ausschluß 1,3,4
2,3facher Satz 40,22 Euro
3,1facher Satz 54,22 Euro
3,5facher Satz 61,20 Euro
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GoÄ-Ziffer 50
Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung
2,3facher Satz 42,90 Euro
3,1facher Satz 57,82 Euro
3,5facher Satz 65,28 Euro
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GoÄ-Ziffer 60
Konsiliarische Erörterung zwischen 2 oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
2,3facher Satz 16,09 Euro
3,1facher Satz 21,67 Euro
3,5facher Satz 24,48 Euro
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GoÄ-Ziffer 70
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
2,3facher Satz 5,36 Euro
3,1facher Satz 7,22 Euro
3,5 facher Satz 8,16 Euro
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GoÄ-Ziffer 75
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu den Befunden, zur epikritischen Bewertung und ggf. Therapie)
2,3facher Satz 17,43 Euro
3,1facher Satz 23,50 Euro
3,5facher Satz 26,52 Euro
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GoÄ-Ziffer 80
Schriftliche gutachterliche Äußerung
2,3facher Satz 40,22 Euro
3,1facher Satz 54,22 Euro
3,5facher Satz 61,20 Euro
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GoÄ-Ziffer 85
Schriftliche Gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigendem Aufwand, ggf. mit wissenschaftlicher Begründung,
je angefangene Stunde Arbeitszeit
2,3facher Satz 67,03 Euro
3,1facher Satz 90,33 Euro
3,5facher Satz 102,00 Euro
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GoÄ-Ziffer 95
Schreibgebühr je angefangene DIN A4-Seite
1,facher Satz 3,50 Euro
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GoÄ-Ziffer 808
808 analog, Einleitung oder Verlängerung der Psychotherapie, hier: Verhaltenstherapie, einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens
2,3facher Satz 53,62Euro
3,1facher Satz 72,26 Euro
3,5facher Satz 81,60 Euro Begründungspflicht, bei erhöhtem Zeitaufand
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GoÄ-Ziffer 833
Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik - einschließlich Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen, Verweilgebühr nach Ablauf 30 Minuten zusätzlich berechnungsfähig
2,3facher Satz 38,21 Euro
3,1facherSatz 51,49 Euro
3,5facher Satz 58,14 Euro
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GoÄ-Ziffer 846
Übende Verfahren (z. B. Progressive Muskelrelaxation oder Autogenes Training in Einzelbehandlung, Dauer mind. 20 Minuten
2,3facher Satz 20,11 Euro
3,1facher Satz 27,09 Euro
3,5facher Satz 30,60 Euro
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GoÄ-Ziffer 849
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mind. 20 Minuten
2,3facher Satz 30,83 Euro
3,1facher Satz 41,57 Euro
3,5facher Satz 46,92 Euro
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GoÄ-Ziffer 857
Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. BDI II, IES, ISR, SCLR-90, DES, HAMD)
1,8facher Satz 12,17 Euro - Begründungsschwelle
2,3facher Satz 12,17 Euro
2,5facher Satz 16,90 Euro
3,1facher Satz 16,90 Euro
3,5facher Satz 16,90 Euro
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GoÄ-Ziffer 860
Erhebung einer biografischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung, auch in mehreren Sitzungen, 1 x im Behandlungsfall, keine Zeitvorgabe
2,3facher Satz 123,34 Euro
3,11facher Satz 166,22 Euro
3,5facher Satz 187,69 Euro
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GoÄ-Ziffer 870Listenelement 1
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten
2,3-facher Satz 100,55 Euro
2,8-facher Satz 122,42 Euro seit 01.03.2020
3,0-facher Satz 131,15 Euro seit 01.01.2024
3,1-facher Satz 135,53 Euro seit 01.05.2025 - Honorarvereinbarung
3,5-facher Satz 153,00 Euro bei besonderem Aufwand
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BereitstellungshonorarListenelement 4
Bei Terminabsage einer Therapiestunde innerhalb 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin:
113,67 Euro (auch bei Krankheit).
Dieses Bereitstellungshonorar ist durch die Krankenkassen nicht erstattungsfähig.
Die Privatpraxis ist eine Bestellpraxis. Jeder Termin wird individuell vergeben. Die Zeit ist somit auschließlich für Sie reserviert und die Therapeutin bereitet sich auf ihre Behandlung vor. Wenn Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können muß eine rechtzeitige Absage mindestens 48 Stunden arbeitstäglich (Wochenenden zählen nicht) erfolgen. Bei fristgerechter Absage fällt kein Bereitstellungshonorar an.
Diese Frist macht es der Therapeutin möglich, einen Ersatzpatienten einzubestellen.
Bei nicht fristgerechten Absagen fällt diese Bereitstellungsgebühr an. Es kann entfallen, wenn die Therapeutin die Stunde doch noch mit einem anderen Patienten besetzen kann.
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Zuschläge/Weitere Kosten
Es können Zuschläge hinzukommen für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen oder für Leistungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen.
Außerdem können Kosten für Anamnesen, Gutachterbericht, Psychologische Testverfahren, Bescheinigungen, Atteste, Rezepte, Arztbriefe etc. hinzukommen.
Außerdem gibt es weitere GoÄ-Nummern, die ggf. abgerechnet werden.
Kopierkosten
0,50 Euro pro Kopie
§10 GoÄ Versand- und Portokosten
tatsächlich entstandene Höhe
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GoÄ-Ziffer 85a
Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren unter Einbeziehung vorliegender Befunde und ggf. Abstimmung mit vor- und mitbehandelnden Ärzten oder Psychotherapeuten
Je angefangene Std. Arbeitszeit
2,3facher Satz 67,03 Euro
3,5facher Satz 102,00 Euro
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GoÄ-Ziffer 801a
Erhebung des aktuellen psychischen Befundes
2,3facher Satz 33,52 Euro
3,5facher Satz 51,00 Euro
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GoÄ-Ziffer 804a
Psychotherapeutische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch - auch mit gezielter Exploration.
2,3facher Satz 20,11 Euro
3,5facher Satz 30,59 Euro
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GoÄ-Ziffer 804a
Einbindung einer die Psychotherapie spezifisch ergänzenden oder unterstützenden DIGA, die bei psychotherapeutisch- psychiatrischer Indikation eingesetzt wird
2,3facher Satz 20,11 Euro
3,5facher Satz 30,60 Euro
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GoÄ-Ziffer 807a
Vertiefte Exploration in Fortführung einer biografischen psychotherapeutischen Anamnese bei Erwachsenen unter Einbeziehung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung
2,3facher Satz 53,62 Euro
3,5facher Satz 81,59 Euro
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GoÄ-Ziffer 812a
Psychotherapeutische Sprechstunde – über die Durchführung der Psychotherapie mit dem Ziel der Abklärung des Vorliegens einer krankheitswertigen Störungen
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Minuten, ggf. Unterteilung in 2 x 25 Minuten
Max 3x 50 Min. oder 6 x 25
Nicht kombinierbar mit 801a
2,3facher Satz 67,03 Euro a 25 Min.
3,5facher Satz 101,99 Euro a 25 Min
2,3facher Satz 134,06 Euro a 50 Min.
3,5facher Satz 203,89 Euro a 50 Min
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GoÄ-Ziffer 812a
Psychotherapeutische Akutbehandlung – psychotherapeutische Behandlung zur Entlastung bei akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Minuten, ggf. Unterteilung in 2 x 25 Minuten
Max 12 x 50 Min.
Max 24 x 25 Min, das Jahr beginnt mit der ersten Sitzung Akuttherapie
2,3facher Satz 67,03 Euro a 25 Min.
3,5facher Satz 101,99 Euro a 25 Min
2,3facher Satz 134,06 Euro a 50 Min.
3,5facher Satz 203,89 Euro a 50 Min
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GoÄ-Ziffer 812a
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie – symptom- und/oder konfliktbezogene Behandlung mittels geeigneter psychotherapeutischer Interventionen
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Minuten, ggf. Unterteilung in 2 x 25 Minuten a 67,03 Euro
Max 24 x 50 Min.
Max 48 x 25 Min.
Kombination grundsätzlich möglich mit 801a
Das Jahr beginnt mit der ersten Sitzung Kurzzeittherapie
2,3facher Satz 67,03 Euro a 25 Min.
3,5facher Satz 101,99 Euro a 25 Min
2,3facher Satz 134,06 Euro a 50 Min.
3,5facher Satz 203,89 Euro a 50 Min
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GoÄ-Ziffer 817a
Eingehende Psychotherapeutische Beratuzng der Bezugsperson von Erwachsenen anhand erhobener Befunde und erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen
keine Mindestdauer
2,3facher Satz 24,13 Euro
3,5facher Satz 36,72 Euro
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GoÄ-Ziffer 855a
Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen- auch neuropsychologischen – Testbatterie zum umfassenden Assessment (mindestens 3 testverfahren, z. B: IES, DES II, BDI, Symptom-Checklist SCL 90, HAMD),
je Testbatterie
1,8facher Satz 75,75 Euro - Regelsatz
2,5facher Satz - 105,21 Euro - Höchstsatz
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GoÄ-Ziffer 855a
Anwendung eines validierten, standardisierten, strukturierten klinisch-diagnostischen Interviews (z.B. SKID 1, SIAB-EX, PANSS-Interview etc.) mit schriftlicher Aufzeichnung,
je Interview
1,8facher Satz 75,75 Euro - Regelsatz
2,5facher Satz - 105,21 Euro - Höchstsatz
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GoÄ-Ziffer 860a
Erhebung einer biografischen Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens, auch in mehreren Sitzungen
2,3facher Satz 123,34 Euro
3,5facher Satz 187,69 Euro
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GoÄ-Ziffer 870Z
Zuschlag Verhaltenstherapie (Bundeswehr)
17,50 Euro pro 50 Minuten
Der Zuschlag ist nicht steigerungsfähig