GEBÜHRENORDNUNG


Als Ärztin rechnet Dr. med. Astrid Offer Ihre Leistungen (soweit möglich) nach der Gebührenordnung für Ärzte ab (GoÄ). 


Im Bereich der
Psychotherapie  ergeben sich zum Beispiel  für die u.g. ausgewählten GoÄ-Ziffern bei Selbstzahlern, privaten Krankenkassen und Beihilfestellen die unten genannten  Sätze. Außerdem gilt zum Teil eine individuelle Honorarvereinbarung zwischen Praxis und Patient.


Hinweis:

Coachings oder Trainings etc. werden mit einem zuvor individuell vereinbartem Honorar abgerechnet, welches ggf. MwSt enthält.




Seit Juli 2024 existiert eine Abrechnungsempfehlung in der Psychotherapie alternativ auch nach sog. Analog-Ziffern, die gekennzeichnet sind durch ein kleines "a".


Dem Therapeuten ist die Wahl der Abrechnungsziffern unter gewissen Regeln freigestellt.



Serviceliste