ARZTPRAXEN

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Arztpraxen und betriebsärztliche Leistungen


Jedes Unternehmen mit Angestellten wird einer Berufsgenossenschaft (BG) oder einer Unfallkasse zugeordnet. Arztpraxen sind der Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege und Wohlfahrt zugehörig (BGW). 

 

 

Eine Arztpraxis ist ein besonderer Ort: starker Andrang an Menschen, viele unterschiedliche Berufsausbildungen, die zusammenarbeiten, Hierarchien, viel Verantwortung, Arbeiten nach Terminplan, Geräusche, Multitaskfähigkeit, Freundlichkeit, Fachlichkeit, Kommunikationsstärke und Risiken durch ggf. Röntgenstrahlen oder Infektionsrisiken durch Betreuung von Risikogruppen bzw. Kontakt mit Speichel, Urin oder Blut bestehen. Dies sind nur einige der Belastungen bzw. Anforderungen am Arbeitsplatz in einer Arztpraxis.


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Das
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)  schreibt grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, ob Arztpraxis oder anderer Betrieb, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen/zu verpflichten – somit die so genannte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zu regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn Sie nur einen Arbeitnehmer beschäftigen.


Zu den Betreuungsformen.

 

 

 

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Zu den Leistungen der Betriebsärztin in Arztpraxen


Die Betriebsärztin Dr. Offer arbeitet in der Regel in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Betriebe.

In einigen Fällen kommen die Beschäftigten in die Privatpraxis (z.B. zur betriebsärztlichen Sprechstunde).


Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst bei Arztpraxen im Besonderen: 

 

  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen im Sinne von Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV, ehemals besser bekannt als sog. G-Untersuchungen:
  • G 24 - Hauterkrankungen (z. B. bei häufigem Handschuhe tragen)
  • G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. bei dienstlichen PKW-Reisen)
  • G 37 - Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
  • G 42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (Biostoffverordnung)
  • G 46 - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschl. Vibrationen
  • G 20 - Tätigkeiten mit Lärm (z. B. bei bestimmten Untersuchungsgerätschaften)


  • Arbeitsmedizinische Beratung zu Hautschutz, Infektiologie, Hygiene, Leiter und Tritte, Heben und Tragen, Lärm und Hitze, Vibration, ergonomische Aspekte, Arbeitszeitmodelle u.v.m. 
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu den Tätigkeiten, insbesondere auch Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen (Fragebogen, Interview, Workshop) und nach Mutterschutzgesetz
  • Teilnahme an sog. ASA-Sitzungen
  • Begehungen vor Ort und Beratung der Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz
  • Aufbau der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Mitwirkung bei der Entwicklung eines Notfallkonzeptes
  • Hygienekonzeptentwicklung und Pandemieplan
  • Beratung im Arbeitsschutz
  • Mitwirkung bei der Arbeitssicherheit
  • Fragen zum Mutterschutzgesetz
  • Fragen zum Jugendarbeitsschutz
  • Fragen bei Betrieb einer Röntgenanlage nach Röntgenverördnung (RöV), Strahlenschutzverördnung, nicht ionisierender Strahlung/ elektromagnetischen Feldern
  • Eignungsuntersuchungen
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Arbeitsschutzberatung z. B. über Handhygiene, Infektiologie, Hautschutz

 



  • Betriebsärztliche Sprechstunde
  • Reisemediziniche Beratung für dienstliche Reisen
  • Innerbetriebliche Impfungen, z. B. Grippeschutzimpfung
  • Schulungen von Mitarbeiter*innen zur Prävention von Infektionen
  • Beratung von Führungspersonen im Umgang mit Pandemien
  • Soforthilfe bei psychischen Belastungen/Notfällen







Auch Vortragstätigkeiten z.B. für Gesundheitstage im Betrieb oder Moderationsanfragen für spezielle innerbetriebliche Gesundheitsthemen werden angenommen




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