ARZTPRAXEN
Arztpraxen und betriebsärztliche Leistungen
Jedes Unternehmen mit Angestellten wird einer Berufsgenossenschaft (BG) oder einer Unfallkasse zugeordnet. Arztpraxen sind der Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege und Wohlfahrt zugehörig (BGW).
Eine Arztpraxis ist ein besonderer Ort: starker Andrang an Menschen, viele unterschiedliche Berufsausbildungen, die zusammenarbeiten, Hierarchien, viel Verantwortung, Arbeiten nach Terminplan, Geräusche, Multitaskfähigkeit, Freundlichkeit, Fachlichkeit, Kommunikationsstärke und Risiken durch ggf. Röntgenstrahlen oder Infektionsrisiken durch Betreuung von Risikogruppen bzw. Kontakt mit Speichel, Urin oder Blut bestehen. Dies sind nur einige der Belastungen bzw. Anforderungen am Arbeitsplatz in einer Arztpraxis.
Das
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
schreibt grundsätzlich jedem Arbeitgeber vor, ob Arztpraxis oder anderer Betrieb, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen/zu verpflichten – somit die so genannte
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zu regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn Sie nur einen Arbeitnehmer beschäftigen.
Zu den Betreuungsformen.
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Zu den möglichen Leistungen der Betriebsärztin Dr. Offer in der Arbeitsmedizin.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst bei Arztpraxen im Besonderen:
- Arbeitsschutz
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV, besser bekannt als sog. G-Untersuchungen:
- Vorsorge Biostoffe (Infektionsgefährdung, G 42)
- Vorsorge Haut (G24)
- Vorsorge Bildschirmtätigkeit (G 37)
- evtl. Vorsorge Lärm (G20)
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen z. B. bei OP-Tätigkeiten, insbesondere auch Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- ASA-Sitzungen
- Begehungen vor Ort
- Fragen zum Mutterschutzgesetz
- Fragen zum Jugendarbeitsschutz
- Fragen bei Betrieb einer Röntgenanlage nach Röntgenverördnung (RöV), Strahlenschutzverördnung, nicht ionisierender Strahlung/ elektromagnetischen Feldern
- Eignungsuntersuchungen, Einstellungsungtersuchungen
- Arbeitsschutzberatung z. B. über Handhygiene, Infektiologie, Hautschutz
Die Betriebsärztin Dr. Offer arbeitet ausschließlich in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Betriebe & Firmen.
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