GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Gefährdungsbeurteilungen erstellen
Eine der ersten Tätigkeiten im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. in der Betriebsmedizin und im Arbeitsschutz ist die Erhebung von Gefährdungsbeurteilungen zu den verschiedenen Arbeitsbereichen und Tätigkeiten im Unternehmen.
Themen der Gefährdungsbeurteilung sind unter anderem:
- die allgemeine Gefährdungsbeurteilung
- die Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung und
- die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Auf dieser fach- und sachgerechten Analyse basiert das Angebot des Unternehmers an seine Mitarbeiter zu deren Schutz und Gesunderhaltung.
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Die Gefährdungsbeurteilung wird vom Arbeitgeber in der Regel mit Unterstützung von Betriebsarzt oder von der Sicherheitsfachkraft (SiFa) vorgenommen. Meist alle fünf Jahre (in einigen Branchen z. B. Medizin auch alle drei Jahre oder noch kürzer), muss die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber spätestens aktualisiert werden.
Anlässe zur vorzeitigen Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung können z. B. die Installation neuer Arbeitsplätze, neuer Maschinen, neuer Arbeitsabläufe sein.
Die Gefährdungsbeurteilung, wie sie in §5 des Arbeitsschutzgesetzes verankert ist, ist als Instrument gedacht, Belastungen im Betrieb erfolgreich zu identifizieren bzw. zu vermeiden. Geeignete Verbesserungsmassnahmen können individuell gesucht und gefunden werden.