BÜROBETRIEBE
medi-amo
Bürobetriebe und betriebsärztliche Betreuung
Jedes Unternehmen mit Angestellten wird einer Berufsgenossenschaft (BG) oder einer Unfallkasse (UK) zugeordnet.
Bürobetriebe wie IT-Unternehmen, Anwaltskanzleien, Banken, Steuerberatungsbüros, Ingenieurbüros, Architektenbüros, Sicherheitsunternehmen, Beratungsunternehmen, Werbeunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen, Sportunternehmen, Bildungseinrichtungen, Verwaltungen etc. sind beispielsweise der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zugehörig.
Hilfe bei der Zuordnung zu einer BG, erhalten Sie bei der Infohotline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) unter Tel. 0800/6050404.
Suchen Sie einen Betriebsärztin?
Stellen Sie Ihre konkrete unverbindliche Anfrage!
____
Das
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
schreibt grundsätzlich jedem Arbeitgeber ob Kanzlei, Steuerberaterbüro, Architektenbüro oder anderem Betrieb vor, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen/zu verpflichten - somit die so genannte
Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zu regeln. Diese Auflage besteht bereits ab dem ersten Beschäftigten.
Zu den Betreuungsformen.
____
Zu den Leistungen der Betriebsärztin in Bürobetrieben
Die Betriebsärztin Dr. Offer arbeitet in der Regel in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Betriebe.
In seltenen Fällen kommen die Beschäftigten in die Privatpraxis (z.B. zur betriebsärztlichen Sprechstunde).
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst bei Bürobetrieben im Besonderen:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen im Sinne von Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorgen nach ArbMedVV, ehemals besser bekannt als sog. G-Untersuchungen:
- G 20 - Tätigkeiten mit Lärm (z. B. bei betriebseigenen Küchen)
- G 24 - Hauterkrankungen (z. B. Reinigungskräfte, Handschuhe tragen)
- G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. bei dienstlichen PKW-Fahrten)
- G 37 - Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
- ggf. weitere
- Arbeitsmedizinische Beratung zu Hautschutz, Infektiologie, Hygiene, Leiter und Tritte, Heben und Tragen, Lärm und Hitze, Vibration, ergonomische Aspekte, Arbeitszeitmodelle u.v.m.
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu den Tätigkeiten, insbesondere auch Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen (Fragebogen, Interview, Workshop) und nach Mutterschutzgesetz
- Teilnahme an sog. ASA-Sitzungen
- Begehungen vor Ort und Beratung der Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz
- Aufbau der Ersten Hilfe im Betrieb
- Mitwirkung bei der Entwicklung eines Notfallkonzeptes
- Hygienekonzeptentwicklung und Pandemieplan
- Beratung im Arbeitsschutz
- Mitwirkung bei der Arbeitssicherheit
- Fragen zum Mutterschutzgesetz
- Fragen zum Jugendarbeitsschutz
- Fragen bei Betrieb einer Röntgenanlage nach Röntgenverördnung (RöV), Strahlenschutzverördnung, nicht ionisierender Strahlung/ elektromagnetischen Feldern
- Eignungsuntersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
- Arbeitsschutzberatung z. B. über Handhygiene, Infektiologie, Hautschutz
- Betriebsärztliche Sprechstunde
- Reisemediziniche Beratung für dienstliche Reisen
- Innerbetriebliche Impfungen, z. B. Grippeschutzimpfung
- Schulungen von Mitarbeiter*innen zur Prävention von Infektionen
- Beratung von Führungspersonen im Umgang mit Pandemien
- Soforthilfe bei psychischen Belastungen/Notfällen
Auch Vortragstätigkeiten z.B. für Gesundheitstage im Betrieb oder Moderationsanfragen für spezielle innerbetriebliche Gesundheitsthemen werden angenommen
Suchen Sie eine Betriebsärztin?
Stellen Sie Ihre konkrete unverbindliche Anfrage