BÜROBETRIEBE
Bürobetriebe und betriebsärztliche Betreuung
Jedes Unternehmen mit Angestellten wird einer Berufsgenossenschaft (BG) oder einer Unfallkasse (UK) zugeordnet.
Bürobetriebe wie IT-Unternehmen, Anwaltskanzleien, Banken, Steuerberatungsbüros, Ingenieurbüros, Architektenbüros, Sicherheitsunternehmen, Beratungsunternehmen, Werbeunternehmen, Zeitarbeitsunternehmen, Sportunternehmen, Bildungseinrichtungen, Verwaltungen etc. sind beispielsweise der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zugehörig.
Hilfe bei der Zuordnung zu einer BG, erhalten Sie bei der Infohotline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) unter Tel. 0800/6050404.
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Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt grundsätzlich jedem Arbeitgeber ob Kanzlei, Steuerberaterbüro, Architektenbüro oder anderem Betrieb vor, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen/zu verpflichten – somit die so genannte
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) zu
regeln. Diese Auflage besteht bereits, wenn Sie nur einen Arbeitnehmer beschäftigen.
Zu den Betreuungsformen.
Zu den möglichen Leistungen der Betriebsärztin Dr. Offer in der Arbeitsmedizin.
Die Betriebsärztin Dr. Offer arbeitet ausschließlich in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Betriebe & Firmen.
Auch Vortragstätigkeiten z.B. für Gesundheitstage im Betrieb oder Moderationsanfragen für spezielle innerbetriebliche Gesundheitsthemen werden angenommen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbMedVV im Sinne von Angebots-, Pflicht- oder Wunschvorsorgen (besser bekannt als ehemals sog. G-Untersuchungen) sind zum Beispiel:
- G 20 - Tätigkeiten mit Lärm (z. B. in Küchen, Polizei, Bauarbeitern)
- G 24 - Hauterkrankungen (z. B. Handschuhe tragen)
- G 25 - Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (z. B. bei dienstlichen PKW-Reisen)
- G 37 - Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen
- G 42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (Biostoffverordnung)
- G 46 - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschl. Vibrationen
Weitere Leistungen im Arbeitsschutz
- Teilnahme an sog. ASA-Sitzungen
- Begehungen
- Aufbau der Ersten Hilfe im Betrieb
- Gefährdungsbeurteilungen
- Gefährdungsbeurteilung "psychische Belastung" mit z. B. moderiertem Roundtable, Fragebogen, Interview etc.
- Gefährdungsbeurteilung und Beratung im Rahmen des MuSchG
- Betriebsärztliche Sprechstunde
- Beratung der Mitarbeiter*innen direkt am Arbeitsplatz
- Beratung im Arbeitsschutz
- Mitwirkung bei der Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizinische Beratung zu Hautschutz, Infektiologie, Hygiene, Leiter und Tritte, Heben und Tragen, Lärm und Hitze, Vibration, ergonomische Aspekte, Arbeitszeitmodelle u.v.m.
- Einstellungsuntersuchungen
- Eignungsuntersuchung
- Reisemediziniche Beratung für dienstliche Reisen
- Schulungen von Mitarbeiter*innen zur Prävention von Infektionen
- Beratung von Führungspersonen im Umgang mit Pandemien
- Hygienekonzeptentwicklung und Pandemieplan
- Entwicklung eines Notfallkonzeptes
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