GRUND-/ANLASSBEZOGENE BETREUUNG



Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung)



Die Grund- und anlassbezogene Betreuung in einem Kleinstbetrieb

 



Wer darf an dieser Betreuungsform teilnehmen?
Die Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung steht nur Betrieben mit
nicht mehr als zehn Beschäftigten zur Auswahl. Sie ist besonders geeignet für Unternehmer, die regelmäßig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten.


___



Wann ist eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung vorgeschrieben?  Sowohl bei der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Grundbetreuung als auch bei anlassbezogenen Betreuungen müssen Sie sich professionelle Hilfe holen. Ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sind beispielsweise bei neuen Arbeitsverfahren oder baulichen Veränderungen notwendig.

Eine Auflistung weiterer Anlässe finden Sie in der BGV A2.

Wenn für Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorgeschrieben sind, dann müssen diese unabhängig von den BuS-Betreuungszeiten vorgenommen werden.



____



Beispiel:

Ein Unfallchirurg in Niederlassung, der 2 Assistenzärzte und sieben weitere Angestellte beschäftigt und ein Röntgengerät betreibt, möchte sich mehr noch um die zentralen Dinge des Praxisablaufs kümmern und sucht nach Ressourcen, Zeit zu sparen.

Der Arbeitsschutz in seiner Praxis soll aber effizient, fachlich korrekt und bedarfsorientiert umgesetzt werden. Er entscheidet sich daher für die sog. "Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung".


Er verpflichtet einen externen Betriebsarzt, der in Zukunft die Beratung und Betreuung seiner Angestellten vor Ort wahrnimmt. Was die Betriebssicherheit betrifft, arbeitet der Betriebsarzt mit einem freiberuflichen Sicherheitsingenieur zusammen. Gemeinsam unterstützen die beiden Experten den Orthopäden bei der Gefährdungsbeurteilung für die Praxis, die z.B. alle zwei, drei oder fünf Jahre aktualisiert werden muss. Auf dieser Basis werden zusätzliche Betreuungstermine nur bei konkreten Anlässen notwendig.


Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung müssen Angebote im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorgen gemacht werden (ehemals sog. G-Untersuchungen). Diese werden vom Arbeitgeber abgefragt und ggf. beauftragt. Der Betriebsarzt führt die Untersuchungen z. B. in der Praxis durch (mit z. B. evtl. Sehtest und Blutabnahmen).


Im Verlauf des Jahres erleidet eine Medizinische Fachangestellte einen Bandscheibenvorfall und klagt wiederholt über starke Rückenschmerzen, wenn sie längere Zeit am Empfang sitze. Aus diesem besonderen Anlass vereinbart der Unfallchirurg (Unternehmer) eine Beratung durch den Betriebsarzt. Nach der medizinischer Beratung sowie einer Arbeitsplatzbegehung wird der Empfangs-Arbeitsplatz der Mitarbeiterin ergonomisch umgestaltet, ihr Handlungsempfehlungen zum Rücken schonenden Arbeiten und zum Muskelaufbau der Rücken- und Bauchmuskulatur gegeben und u.a. eine Visusüberprüfung (ehemals G37) angeboten und durchgeführt, um weiteren Beschwerden ggf. vorzubeugen.



____




Stellen Sie Ihre konkrete Anfrage!

 

Suchen Sie eine Betriebsärztin?

Stellen Sie Ihre konkrete unverbindliche Anfrage!

Vereinbaren Sie z.B. auch als ersten Nachweis für die BG ein 90minütiges Erstgespräch (pauschal 220 Euro inkl. An- und Abfahrt, Stand 5/2025).


____


Die Regelbetreuung -  Beispiel

Die BuS-Betreuung - Überblick



In Anlehnung an:

Informationen zur neuen BGV A2 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege und Wohlfahrt (BGW), Stand 10/2005