REGELBETREUUNG
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung)
Die Regelbetreuung
Was bedeutet Regel Betreuung?
Diese Betreuungsform steht
allen Unternehmen offen, unabhängig von der Betriebsgröße.
Für Unternehmen ab 51 Beschäftigte ist die Regelbetreuung aber Pflicht.
Falls Sie sich für die Regelbetreuung freiwillig oder der Pflicht wegen entscheiden, verpflichten Sie vertraglich einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Inhalt und Umfang der Betreuung sind abhängig vom Gefährdungspotenzial des Arbeitsplatzes. Die Einsatzzeiten der Berater sind fest vorgegeben und richten sich nach der Anzahl ihrer Mitarbeiter.
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Was bedeutet Einsatzzeit?
Unter Einsatzzeit versteht man die Arbeitszeit, die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mindestens zur Erfüllung ihrer Aufgaben in ihrem Betrieb benötigen.
Es zählt nur die echte Betreuungszeit.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen z. B. müssen zusätzlich erbracht werden.
Auch An- und Abfahrten werden nicht zu den Einsatzzeiten gerechnet.
Die Mindesteinsatzzeit der Experten richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und dem Gefährdungspotenzial ihrer Branche. Zu welcher Kategorie ihr Unternehmen gehört und welche Berechnungsfaktoren für sie maßgebend sind, steht in der Unfallverhütungsvorschrift BGVA2. Hierzu wird der sog. WZ-Code benötigt, den Ihnen Ihre BG mitteilt.
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Wie berechne ich die Einsatzzeiten für meinen Betrieb?
Die erforderliche Mindesteinsatzzeit eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich generell aus der vorgegebenen jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeit multipliziert mit der Zahl der durchschnittlich bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer.
Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt sind. Entscheidend ist die Zahl der Köpfe.
Für einige Branchen gelten zur Einsatzzeitberechnung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit besondere Regeln mit Staffelung der jährlichen Pro-Kopf-Einsatzzeiten nach der Betriebsgröße ("additiv" und "nicht additiv").
Sie möchten die Einsatzzeiten für ihren Betrieb schnell und einfach ausrechnen?
Mit dem neuen BuS-Betreuungs-Assistenten im Internet unter www.bgw-online.de gelingt Ihnen dies recht einfach.
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Beispiel zur Regelbetreuung in einem Großbetrieb
Der Inhaber eines Altenpflegeheimes mit 75 Mitarbeitern verpflichtet sich im Rahmen der Regelbetreuung einen externen Arbeitsmediziner und ein Sicherheitsingenieur, die ihn in Zukunft in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entlasten sollen.
Der Unternehmer errechnet die Einsatzzeiten bei 75 Mitarbeitern in seiner Branche:
Es ergeben sich 37,5 Stunden Mindest-Einsatzzeit für Betriebsarzt und für die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen, die nun unter diesen beiden aufgeteilt werden muss.
Dies erfolgt dann in der Absprache und nach Regeln mit den beiden Beratern.
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Vereinbaren Sie z.B. auch als ersten Nachweis für die BG ein 90minütiges Erstgespräch (pauschal 220 Euro inkl. An- und Abfahrt, Stand 5/2025).
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Die Grundbetreuung/anlassbezogene Betreuungsform - Beispiel
Die BuS-Betreuung - Überblick
In Anlehnung an:
Informationen zur neuen BGV A2 der Berufsgenossenschaft für Gesundheitspflege und Wohlfahrt (BGW), Stand 10/2005